WAS BEDEUTET DIE DIAGNOSE "HIRNTOD"?
Der Begriff Hirntod bezeichnet das Ende aller Hirnfunktionen aufgrund von weiträumig abgestorbenen Nervenzellen. Der Hirntod wird oft als sicheres inneres Todeszeichen angesehen. Nach abgeschlossener Hirntoddiagnostik und festgestelltem Hirntod wird ein Totenschein ausgestellt.
DIAGNOSTIK UND VERFAHREN
Die Diagnose des Hirntodes kann nur während einer intensivmedizinischen Behandlung mit künstlicher Beatmung und Kreislauftherapie im Krankenhaus erfolgen. Durch die maschinellen Unterstützungsmaßnahmen können die Durchblutung und die Sauerstoffversorgung der Organe langfristig aufrechterhalten werden, wenn keine weiteren Komplikationen auftreten.
Der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls liegt ein definierter Kriterienkatalog der Bundesärztekammer zugrunde. So müssen bestimmte Voraussetzungen erfolgt sein, die der Arzt prüft, z.B. das Vorliegen einer akuten schweren Hirnschädigung.
RECHTSSICHERE TODESFESTSTELLUNG
Um den Hirntod rechtssicher festzustellen wurden in Deutschland mit der neuen Richtlinie "zur Feststellung des Todes" (2015) die Kriterien an die untersuchenden Ärzte stark angehoben: "Die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall in der Intensivmedizin feststellenden und protokollierenden Ärzte müssen Fachärzte sein und über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen. ... Mindestens einer der den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden Ärzte muss ein den obigen Anforderungen entsprechender Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss zusätzlich einer der Ärzte ein den obigen Anforderungen entsprechender Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sein." [1]
INFORMATIONEN ZUR ORGANSPENDE
Spätestens mit der Feststellung des Hirntodes entfällt die Pflicht und das Recht des Arztes, therapeutisch ausgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Daher können sich Vorbereitungen zur Organentnahme und Transplantation nur mit Zustimmung zur Organspende anschließen. Falls einer Organspende nicht zugestimmt wurde, wird die medizinische Therapie in der Regel beendet und das Beatmungsgerät abgestellt.
Quellen/Weblinks
[1] Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirntodes [Link]
[2] Gemeinsame Stellungnahme deutscher wissenschaftlicher Gesellschaften zum Hirntod [Link]
[3] Erklärung zum Hirntod [Link]
[4] Informationen zur Organspende [Link]